Die Versorgung mit Arzneimitteln muss auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten gewährleistet sein – sowohl an Sonn- und Feiertagen als auch spät in der Nacht. So sind jede Nacht etwa 1.300 deutsche Apothekerinnen und Apotheker für Notfälle dienstbereit. Und dies wird auch in Anspruch genommen: Gut 20.000 Menschen kommen jede Nacht zu uns. Und dafür gibt es gute Gründe: Jeder Zweite kommt von einer ärztlichen Notfallpraxis und hat ein dringendes Rezept. Auch Kunden, die zur Selbstmedikation klingeln, haben meist ein zeitkritisches Anliegen, wie zum Beispiel ein krankes Kind. Leider gilt dies nicht für alle unsere nächtlichen Besucher. Bei Notfällen sind wir selbstverständlich gerne für Sie da. Wir möchten allerdings auch darauf hinweisen, dass Hustenbonbons, Zahnpasta und viele Tage alte Rezepte auch noch bis zu den regulären Öffnungszeiten warten können. Gerade für kleine Landapotheken wie uns schließt sich der Notdienst nämlich an einen vollen Arbeitstag an, weshalb wir die eine oder andere Stunde Schlaf zu schätzen wissen. Zudem sind wir auch per Gesetz eingeschränkt, was im Notdienst verkauft werden darf. Im Notdienst zwischen 20 und 6 Uhr an Werktagen und allen Sonn- und Feiertagen sind wir außerdem verpflichtet, eine Notdienstgebühr von genau 2,50 Euro zu berechnen. Wenn Ihr Arzt es auf dem Rezept vermerkt hat, übernimmt dies die Krankenkasse. Den zuständigen Notdienst finden Sie in Ihrer Tageszeitung oder im Internet, zum Beispiel auf aponet.de.